Verordnung
Gerne vergebe ich Termine nach telefonischer Vereinbarung. Um eine logopädische Therapie zu beginnen benötigen Sie eine (fach-) ärztliche Verordnung, beispielsweise von Kinder- oder HNO- fachärzt:in. Darauf sollten die Dauer und Anzahl der Therapieeinheiten vermerkt sein. Nach dem ersten Termin müssen Sie diese bei Ihrer Gesundheitskasse chefärztlich bewilligen lassen.
Kosten
Ich bin Wahllogopädin. Die Kosten der Therapie hängen von der Länge der Einzeleinheiten ab und werden teilweise von Ihrem Sozialversicherungsträger rückerstattet. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligten Verordnungsschein und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Die Höhe der Kostenübernahme ist je nach Gesundheitskasse unterschiedlich. Genauere Informationen erhalten Sie gerne von mir persönlich.
Absage
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen ehestmöglich abzusagen (mind. 24h vorher). Bei verspäteter Absage oder wenn die Therapieeinheit nicht wahrgenommen wird, muss das volle Honorar in Rechnung gestellt werden.